Betroffene Personen können ein Berichtigungsbegehren stellen. Die gemeldeten Fehler werden mit anderen Datenquellen von itonex AG verglichen, u.a. Telefonbücher, Dun & Bradstreet und Deltavista. Wenn eine Verifizierung nicht möglich ist, wird Rücksprache mit der betroffenen Person genommen. Die Berichtigung wird ausschliesslich an Schober AG weitergemeldet. Zusammenfassung betreffend Datenbearbeitung nach Art. 5 DSG itonex AG hätte sich beim Kauf von Personendaten die Richtigkeit derselben bestätigen lassen können. Sie hat darauf verzichtet, und deshalb eine Persönlichkeitsverletzung aufgrund der Veröffentlichung falscher Adressdaten zumindest in Kauf genommen.