Betroffene Personen, die in diesem Verzeichnis eingetragen sind, stimmen diesem Zweck zu. Zusammenfassung betreffend Einhaltung des Zweckbindungsgebots nach Art. 4 Abs. 3 DSG Das Zweckbindungsgebot wird bezüglich derjenigen Adressen, die über den Abgleich mit Match Move gemacht werden, nicht eingehalten. Gleiches gilt für Adressdaten, die ursprünglich aus Telefonbüchern vor der Einführung der freiwilligen Eintragung in Verzeichnisse stammen oder für Daten, welche Schober AG im Rahmen eines Wettbewerbs aufgrund einer Eigendeklaration erhalten hat.