Der Eintrag in das Telefonbuch war früher obligatorisch. Auf den 01.01.1998 wurde die Freiwilligkeit 34 der Eintragung in Telefonverzeichnisse eingeführt . Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sollten die Möglichkeit haben, den Umfang der darin veröffentlichten Daten selber zu bestimmen. Damit sollte der 35 Persönlichkeitsschutz verstärkt werden . itonex AG führt nicht weiter aus, aus welchen Telefonverzeichnissen die Daten stammen. Der EDÖB geht davon aus, dass darunter auch Daten sind, welche vor der Einführung der freiwilligen Datenbekanntgabe in telefonischen Verzeichnissen veröffentlicht wurden.