22 der Postverordnung (SR 783.01, VPG) Dritten Adressen zur Aktualisierung zur Verfügung, soweit dies für die Zustellung von Postsendungen zum Zweck der Nachsendung, Umleitung und Rückbehalt der Sendung notwendig ist. Eine Veröffentlichung der Daten, die aus der Adressaktualisierung stammen, ist im Postgesetz nicht vorgesehen. Die Post stellt sich auf den Standpunkt, keine Vertragsbeziehung mit itonex AG, wohl aber mit Schober AG eingegangen zu sein.