Der EDÖB hat darauf hingewiesen, dass bei der Veröffentlichung von Personendaten die Art der Veröffentlichung zu berücksichtigen ist. Das Risiko, die Persönlichkeit betroffener Personen widerrechtlich zu verletzten, ist bei der Publikation von Personendaten im Internet grösser als bei anderen Publikationsformen. Deshalb muss der Datenbearbeiter die Interessensabwägung in diesem Fall besonders vorsichtig vornehmen. 12.2 Zweckbindung im Hinblick auf die Veröffentlichung von Adressdaten, die von Schober AG bezogen worden sind