16/26 12. Beurteilung der Bearbeitung nach Art. 4 Abs. 3 DSG Die Adressdaten werden aus verschiedenen Datenquellen beschafft, deshalb wird das Zweckbindungsgebot, soweit als möglich, mit Bezug auf diese verschiedenen Datenquellen erläutert. 12.1 Zweckbindung im Hinblick auf die Veröffentlichung von Adressdaten, die ursprünglich im HR eingetragen wurden Soweit itonex AG Handelsregisterdaten unverändert bearbeitet, kann sie sich auf das Urteil A- 4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts berufen.