Die Beschränkung der Adressbekanntgabe von natürlichen Personen, die nicht im HR eingetragen sind, auf zwei Adressen, erfüllt die Vorgaben der datenschutzrechtlichen Verhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht. itonex AG verliert mit der Publikation der Adressdaten im Internet die Herrschaft über die Definition der zeitlichen Abrufmöglichkeit dieser Daten und erschwert der betroffenen Person damit die Ausübung ihrer Rechte, die ihr aufgrund ihrer Persönlichkeit zustehen. Adressdaten von Privatpersonen, die nicht im HR eingetragen sind und keine öffentlichen Personen sind wurden ohne Zugangsbeschränkung für jedermann im Internet sichtbar gemacht.