Das eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) kann gemäss Art. 12 Abs. 3 HRegV Weisungen darüber erlassen, nach welchen Suchkriterien die entsprechenden Daten auffindbar sind. Dies wurde laut Auskunft des EHRA bis heute nicht gemacht. Die kantonalen Handelsregister unterstehen der datenschutzrechtlichen Aufsicht der Kantone. 10.1.3 Adresshistory: Personen, die nicht im HR eingetragen sind