Gemäss Auskunft von itonex AG wurde bei der Wiederaufschaltung der Personensuche nach dem Entscheid A-3831/2012 des Bundesverwaltungsgerichts am 06.08.2012 die Adressdaten so markiert, dass diese nicht mehr in den 24 Zwischenspeicher der Suchmaschinen aufgenommen werden sollten. Auch hatte itonex AG Ende Juli 2012 sämtliche Suchmaschinenbetreiber angewiesen, den Cache zu löschen, insbesondere sollte der Google-Cache gelöscht werden. itonex AG ging deshalb davon aus, dass keine Adressdaten mehr in den Caches sein sollten. Der EDÖB hat seinerseits noch Ende August Adressdaten im Google-Cache gefunden.