Die Problematik der langen Auffindung der Adressen über den Google-Cache verdeutlicht die Problematik der zeitlichen Verhältnismässigkeit. Gemäss Auskunft von itonex AG wurde bei der Wiederaufschaltung der Personensuche nach dem Entscheid A-3831/2012 des Bundesverwaltungsgerichts am 06.08.2012 die Adressdaten so markiert, dass diese nicht mehr in den 24 Zwischenspeicher der Suchmaschinen aufgenommen werden sollten.