Auch wenn er die Daten auf Begehren der betroffenen Person löscht, ist die Weiterverbreitung der vom Löschungsgesuch betroffenen Daten schon erfolgt. Die Adressen von natürlichen Personen waren bis Ende Juli 2012 über das Resultat der Google- Suche auffindbar. Nach der Intervention des EDÖB und den Zwischenverfügungen des Bundesverwaltungsgerichts (A-3831/2012) sind im Resultat der Google-Suche zum Teil Vor- und Nachname der betroffenen Person und Land, manchmal auch der Wohnort derselben, ersichtlich. Kostenlos registrierte Benutzer erhalten zurzeit auf www.moneyhouse.ch keinen Einblick mehr in die genaue Adresse, die Strasse wird nur Benutzern mit Premiumabonnement angezeigt.