Die Anforderungen, welche an die Erkennbarkeit gestellt werden, sind nach den Umständen sowie 11 nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und von Treu und Glauben zu beurteilen . Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit ist zu prüfen, in welchem Mass die betroffene Person auf die wesentlichen Rahmenbedingungen der Beschaffung aufmerksam gemacht werden muss, welche Mittel dem Inhaber zur Verfügung stehen, um diese Rahmenbedingungen erkennbar zu machen und in welchem Umfang von ihm erwartet werden kann, dass er diese Mittel auch einsetzt, namentlich