Zusammenfassung betreffen Datenbearbeitung gemäss Art. 4 Abs. 2 DSG itonex AG veröffentlicht Adressdaten von natürlichen Personen im Internet, von denen sie weiss, dass diese Adressen an anderen Stellen für eine Bekanntgabe gesperrt wurden. Sie hat bisher keine Massnahmen getroffen, die gesperrten Adressen in ihren Datenbeständen festzustellen und hält weiter an der Veröffentlichungspraxis fest. Dieses Verhalten verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 4 Abs. 2 DSG).