Sie entfalte ihre Wirkung erst mit ihrem Zugang beim jeweiligen Datenbearbeiter. Sie sieht in der Bekanntgabe der Adressen im Internet (welche nun nur noch für Inhaber eines Premiumabonnements sichtbar sind) keine Gefährdung, diese müsse erst durch den EDÖB bewiesen 7 werden. itonex AG vertritt zudem den Standpunkt, dass auch andere Datenbearbeiter gesperrte Adressen bearbeiten. Der EDÖB möchte diesbezüglich folgendes bemerken: Schutzansprüche von in ihrer Persönlichkeit verletzten Personen richten sich gegen jeden, der an dieser Verletzung mitwirkt. itonex AG kann sich mit dem Verweis auf andere persönlichkeitsverletzende Datenbearbeitungen nicht aus ihrer Verantwortung befreien.