4 Dok.1 Note 14 ff. 5 Schreiben itonex AG (vertreten durch walderwyss) vom 27.07.2012, an das Bundesverwaltungsgericht, Note 36, 84. 9/26 Weiter weist sie darauf hin, dass Widerspruchserklärungen direkt gegenüber itonex AG geäussert werden müssen. Die Widerspruchserklärung sei ein Gestaltungsrecht und als solches zwingend 6 empfangsbedürftig. Sie entfalte ihre Wirkung erst mit ihrem Zugang beim jeweiligen Datenbearbeiter.