6. Beurteilung der Datenbearbeitung nach Art. 4 Abs. 2 DSG im Allgemeinen Wie bei der Feststellung des Sachverhalts erwähnt, nahmen die Anfragen von nicht im HR eingetragenen Personen, die das über www.moneyhouse.ch erbrachte Dienstleistungsangebot von itonex AG betrafen, seit Juni 2012 in auffallender Weise zu. Neben allgemeinen Fragen zu Auskunftsund Löschungsrecht gab es auch neue Beschwerden. Personen, die Wert darauf gelegt hatten, dass ihre Adressen nicht allgemein zugänglich waren, fanden ihre Adresse unerwarteterweise im Internet im Resultat von Suchmaschinen publiziert.