Im Juli 2012 haben zwei kantonale Handelsregisterämter (Kanton BS und ZH) damit begonnen, auch die für einen Handelsregistereintrag notwendigen Belege über das Internet zugänglich zu machen. Von dieser Veröffentlichung im Internet sind u.a. auch Adressen von natürlichen Personen betroffen. Die Belege werden von den Handelsregistern nicht auf überschiessende Inhalte geprüft. Deshalb sind neu Adressen von natürlichen Personen im Internet zugänglich gemacht worden, die vorher durch die Veröffentlichung im HR, über die Verlinkung via Plattform Zefix (Zentraler Firmenindex) oder im SHAB, von dieser Veröffentlichungsform nicht betroffen waren.