Adressen von natürlichen Personen sind nur enthalten, falls das Rechtsdomizil einer im HR eingetragenen Rechtseinheit identisch ist mit der Wohnadresse einer natürlichen Person. Wie oben unter Ziffer 3. aufgeführt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend Publikation von HR-Daten durch itonex AG entschieden, dass die Veröffentlichung von HR-Daten, solange diese 2 unverändert bleiben, gesetzlich gerechtfertigt ist. Im Juli 2012 haben zwei kantonale Handelsregisterämter (Kanton BS und ZH) damit begonnen, auch die für einen Handelsregistereintrag notwendigen Belege über das Internet zugänglich zu machen.