1 itonex AG bearbeitet laut eigenen Angaben 8 Mio. Einträge darunter u.a. Adressdaten von natürlichen Personen, die sie aus unterschiedlichen Quellen erhalten hat. Die Veröffentlichung von Adressdaten eines grossen Teils der schweizerischen Bevölkerung übers Internet ist geeignet, die Persönlichkeit einer grossen Anzahl von Leuten zu verletzen. Der EDÖB ist daher dazu berechtigt, den Sachverhalt näher abzuklären und gemäss Art. 29 Abs. 3 DSG eine Empfehlung zu erlassen und diese im Falle einer Ablehnung durch itonex AG gemäss Art. 29 Abs. 4 DSG dem Bundesverwaltungsgericht zum Entscheid vorzulegen.