Die Sachverhaltsfeststellung stützt sich auf die durch die itonex AG eingereichte Dokumentation und die damit zusammenhängenden Untersuchungen, die der EDÖB in der Sache unternommen hat. Sie widerspiegelt die Situation, wie sie dem EDÖB bis am 08.10.2012 bekannt war. Soweit sich der EDÖB im Folgenden auf die erwähnte Dokumentation bezieht, referenziert er dabei folgendermassen: Mit Dok. 1 wird das erste unter 5. aufgeführte Dokument bezeichnet, also hier die Antworten auf unseren Fragenkatalog vom 17.08.2012 (Zeichen: Zürich, 17. August 2012 OKU/DSU/OKU).