Am 13.08.2012 stellte itonex AG ein Fristverlängerungsgesuch. Der EDÖB verlängerte die Frist bis zum 20.08.2012 und informierte dabei, dass er die Sachverhaltsabklärung Teil 1 möglichst zügig vorantreiben will. 5/26 2. Chronologie der Sachverhaltsabklärung Teil 1: Veröffentlichung gesperrter Adressen im Internet 21.08.2012 Eingang Dokumentation, ein Teil der Unterlagen sind geschwärzt 22.08.2012 Brief an itonex AG: Aufforderung, die Unterlagen ungeschwärzt zuzustellen 29.08.2012 Erhalt ungeschwärzter Dokumentation 03.09.2012 Schreiben des EDÖB an itonex AG: