Mit Zwischenverfügung (Nr. A-3831/2012) untersagte das Bundesverwaltungsgericht am 20.07.2012 itonex AG das Anbieten der Personensuche per sofort. itonex AG wurde vom Bundesverwaltungsgericht des weitern angewiesen, die Betreiber von Internetsuchmaschinen anzuweisen, die im Cache gespeicherten Adressdaten per sofort zu löschen. Es setzte itonex AG eine Frist bis 23.07.2012 um das Gericht über die Umsetzung dieser Massnahmen zu informieren. itonex AG betraute am 20.07.2012 das Unternehmen Walder Wyss AG (nachfolgend walderwyss) mit der Wahrung ihrer Interessen.