3. Eventualiter für den Fall, dass die Antragsgegnerin die Verpflichtungen gemäss Antrag 1 und 2 nicht bis spätestens Freitag, 20. Juli 2012, 16.00 Uhr, umgesetzt hat, sei der Hostingprovider der Antragsgegnerin, die Nine Internet Solutions AG, Albisriederstr. 243a, 8047 Zürich, Fax Nr. +41 44 637 40 01 anzuweisen, die Webseite www.moneyhouse.ch sofort und vollständig vom Internet zu nehmen. Mit Zwischenverfügung (Nr. A-3831/2012) untersagte das Bundesverwaltungsgericht am 20.07.2012 itonex AG das Anbieten der Personensuche per sofort.