Viele der anfragenden Personen konnten sich aus diesem Grund nicht erklären, wie itonex AG in den Besitz ihrer aktuellen Adresse gelangen konnte. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass seit Anfang Juni 2012 bis zum Erlass der ersten Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts am 20.07.2012, insgesamt sechzig Anfragen und Beschwerden den von itonex AG über www.moneyhouse.ch angebotenen Dienst betreffend beim EDÖB eingingen. Davon machten sechs Personen neben allgemeinen datenschutzrechtlichen Problemen auch Sicherheitsbedenken geltend. Nachdem itonex AG in den Betriebsferien ab 16.07.2012 nur eingeschränkt erreichbar war, wurden Löschungsgesuche teilweise verzögert behandelt.