3/26 I Sachverhalt 1. Einführung Eine erste Sachverhaltsabklärung, die der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) betreffend Veröffentlichung von Handelsregisterdaten durch itonex AG durchführte, wurde mit Urteil A-4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.02.2008 abgeschlossen. Zu der Zeit verbreitete itonex AG ausschliesslich Informationen, die auch im Handelsregister (HR) abrufbar waren.