{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. 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Beurteilung der Bearbeitung nach Art. 4 Abs. 3 DSG\nDie Adressdaten werden aus verschiedenen Datenquellen beschafft, deshalb wird das\nZweckbindungsgebot, soweit als möglich, mit Bezug auf diese verschiedenen Datenquellen erläutert.\n12.1 Zweckbindung im Hinblick auf die Veröffentlichung von Adressdaten, die\nursprünglich im HR eingetragen wurden\nSoweit itonex AG Handelsregisterdaten unverändert bearbeitet, kann sie sich auf das Urteil A-\n4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts berufen. Die seither geänderte Praxis einzelner\nHandelsregister, Belege rückwirkend und ohne vorher erfolgte Information und Sensibilisierung der\nNotare und Anwälte ins Internet zu stellen, wurde in diesem Entscheid nicht berücksichtigt. Damit\nwerden Adressdaten von Personen publiziert, die diese an anderen Stellen aus Gründen des\nSchutzes der Privatsphäre gesperrt hatten. Der EDÖB hat darauf hingewiesen, dass bei der\nVeröffentlichung von Personendaten die Art der Veröffentlichung zu berücksichtigen ist. Das Risiko,\ndie Persönlichkeit betroffener Personen widerrechtlich zu verletzten, ist bei der Publikation von\nPersonendaten im Internet grösser als bei anderen Publikationsformen. Deshalb muss der\nDatenbearbeiter die Interessensabwägung in diesem Fall besonders vorsichtig vornehmen.\n12.2 Zweckbindung im Hinblick auf die Veröffentlichung von Adressdaten, die\nvon Schober AG bezogen worden sind\nDas Adressverzeichnis der natürlichen Personen, die nicht im HR eingetragen sind, hat itonex AG von\n26 27\nSchober AG bezogen. Schober AG bearbeitet laut Information in ihrem Auskunftsschreiben .\nAdressdaten, um sie ihren Kunden für die Durchführung von Werbeaktionen oder für die\nAktualisierung und Ergänzung ihrer eigenen Daten gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen. Für\nKunden wie itonex AG werden die Adressdaten zur Erstellung von Personenreports bearbeitet.\n28\nSchober AG hat die Adressdaten laut Auskunftsschreiben teils aus öffentlichen Quellen, die nicht\nnäher bezeichnet werden, teils von privaten Quellen (Versandhandel, Verlage, Gewinnspiele). Laut\nAuskunft von Schober AG hätten betroffene Personen ihre Einwilligung zum Zeitpunkt ihrer\nWeitergabe gegeben. Die Datenquellen sichern laut Auskunftsschreiben von Schober AG zu, dass\ndiese Daten zu den von Schober AG verfolgten Zwecken bearbeitet werden dürften.\nSchober AG informiert auf der Website betreffend Zweck der Weitergabe der Daten nur diesbezüglich,\ndass die Adressdaten für die Erstellung von Personenreports bearbeitet werden. Dass die Adressen\nzudem von itonex AG über das Internet zugänglich gemacht werden, darüber informiert Schober AG\nnicht.\nEs kann generell nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person, welche ihre Adressdaten im\nRahmen eines Wettbewerbs bekannt gegeben hat, damit rechnet, dass diese zu einem späteren\nZeitpunkt im Internet veröffentlicht werden.\nIm Vertrag zwischen Schober AG und itonex AG wird der Zweck der zur Verfügungstellung der\n29\nAdressdaten an Schober AG explizit erwähnt.\nitonex AG hat sich von Schober AG vertraglich nicht zusichern lassen, dass die Adressen zum\nbeabsichtigten Zweck der Veröffentlichung im Internet, bearbeitet werden dürfen.\n\n"}