{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. 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Auch wenn itonex AG die Daten auf Begehren der betroffenen Person löscht, ist die\nWeiterverbreitung der vom Löschungsgesuch betroffenen Adressdaten schon geschehen.\nDurch die Veröffentlichung wird Personen und Organisationen ermöglicht, die Informationen zu\nZwecken zu benutzen, an die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht gedacht worden ist und\ndadurch auch Interessen zu verfolgen, die denjenigen der betroffenen Personen entgegenstehen.\nAuch wenn der Zugang zu den im Internet publizierten Adressen inzwischen eingeschränkt worden ist,\nbraucht es nur die Bezahlung einer geringen Gebühr und es können solche Adressen in grosser\nAnzahl ohne weiteres abgerufen werden.\nDie Veröffentlichung von Adressdaten im Internet, die von betroffenen Personen an anderen Stellen,\nbspw. den Einwohnergemeinden oder in Telefonverzeichnissen gesperrt worden sind, ist\nunverhältnismässig. Einwohnergemeinden veröffentlichen Adressdaten nicht im Internet, sondern\nverlangen in der Regel, gestützt auf die kantonale Gesetzgebung, für die Bekanntgabe einen\nInteressensnachweis.\nEbenfalls veröffentlicht die Post Adressen nicht über das Internet und bietet die Aktualisierungsdienste\nnur an Kunden an, mit denen sie vertraglich Nutzungseinschränkungen vereinbart.\nDie Sperrung von Adressdaten in über das Internet zugänglichen Telefonverzeichnissen kann nur so\ngedeutet werden, dass betroffene Personen ihre Adresse für eine Veröffentlichung im Allgemeinen\nund erst recht für eine Veröffentlichung im Internet sperren lassen wollten.\nZusammenfassung betreffen verhältnismässige Bearbeitung der Adressdaten in zeitlicher und\ninhaltlicher Hinsicht (Art. 4 Abs. 2 DSG)\nDie Beschränkung der Adressbekanntgabe von natürlichen Personen, die nicht im HR\neingetragen sind, auf zwei Adressen, erfüllt die Vorgaben der datenschutzrechtlichen\nVerhältnismässigkeit in zeitlicher Hinsicht.\nitonex AG verliert mit der Publikation der Adressdaten im Internet die Herrschaft über die\nDefinition der zeitlichen Abrufmöglichkeit dieser Daten und erschwert der betroffenen Person\ndamit die Ausübung ihrer Rechte, die ihr aufgrund ihrer Persönlichkeit zustehen.\nAdressdaten von Privatpersonen, die nicht im HR eingetragen sind und keine öffentlichen\nPersonen sind wurden ohne Zugangsbeschränkung für jedermann im Internet sichtbar\ngemacht. Die Anzeige der Wohnadresse über das Resultat der Google-Suche ist als\nunverhältnismässige Datenbearbeitung zu qualifizieren.\nAuch die Veröffentlichung von Adressen, die betroffene Personen insbesondere in\nTelefonverzeichnissen sperren liessen, die über das Internet zugänglich sind, ist\nunverhältnismässig.\nitonex AG verstösst demgemäss gegen den Grundsatz der verhältnismässigen\nDatenbearbeitung gemäss Art. 4 Abs. 2 DSG.\n\n"}