{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. 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Aktuelle Adressen erleichtern auch Inkassoarbeiten.\nÜber die Personensuche (Bekanntgabe von Adressen von natürlichen Personen) werden für Premium\nMitglieder Angaben einerseits zur finanziellen Situation (Bonität und Steuerauskunft), zur\nWohnsituation (Infos zur Immobiliensituation) und Angaben zur privaten Situation\n(Haushaltsmitglieder) angezeigt. Die Adressdaten werden also auch zum Zweck der anschliessenden\nMöglichkeit der Anzeige dieser Informationen bearbeitet.\nDiese Zwecke, sind nur für Premium Mitglieder ersichtlich. Unregistrierte Besucher und Nichtpremium\nMitglieder können sich nicht über diese Zwecke informieren.\nZusammenfassung betreffend Datenbearbeitung nach Art. 4 Abs. 4 DSG\nDer Zweck der Bearbeitung von Adressen wird für unregistrierte Benutzer und Nicht Premium\nMitglieder nicht transparent kommuniziert, die Anforderungen von Art. 4 Abs. 2 und 4 DSG\nwerden nur teilweise erfüllt.\n\n9. Grundsatz: Verhältnismässigkeit der Adressdatenbearbeitung (Art. 4\nAbs. 2 DSG)\nDie Bearbeitung von Personendaten muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen, d.h.\ndass ein Datenbearbeiter nur diejenigen Daten bearbeiten darf, die zur Erreichung eines bestimmten\nZwecks objektiv geeignet und tatsächlich erforderlich sind, und dass die Nachteile, die mit der\nBearbeitung verbunden sind, in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehen müssen.\nDie Datenbearbeitung muss für die betroffene Person sowohl hinsichtlich ihres Zwecks als auch\nhinsichtlich ihrer Mittel zumutbar (d.h. verhältnismässig im engeren Sinn) sein.\nAusserdem muss geprüft werden, ob zwischen dem Bearbeitungszweck und einer im Hinblick darauf\nnotwendigen (d.h. durch die Art und Weise der Bearbeitung bewirkte) Persönlichkeitsbeeinträchtigung\n21\nein vernünftiges Verhältnis besteht.\n\n20\nDok. Nr. 1, Note 4.\n21\nBotschaft DSG BBL 1988 II 450.\n13/26\n10. Beurteilung der Verhältnismässigkeit nach Art. 4 Abs. 2 DSG\nIm Folgenden wird die Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung in zeitlicher und inhaltlicher\nHinsicht untersucht. Zu Beginn unserer diesbezüglichen Erläuterungen äussern wir uns jeweils im\nAllgemeinen zur datenschutzrechtlichen Problematik bei der Veröffentlichung von Adressdaten im\nInternet.\n10.1 Verhältnismässigkeit der Datenbearbeitung in zeitlicher Hinsicht\nDas Erfordernis der Verhältnismässigkeit begrenzt die Datenbearbeitung einerseits in zeitlicher\nHinsicht. Sobald personenbezogene Daten für den verfolgten Zweck nicht mehr gebraucht werden,\n22\nmüssen sie vernichtet oder anonymisiert werden.\n\n10.1.1 Publikation der Adressen im Internet\n\nDer EDÖB hat sich verschiedentlich zur Problematik der Publikation von Personendaten im Internet\n23\ngeäussert . Gemäss Art. 4 Abs. 2 DSG verlangt die verhältnismässige Datenbearbeitung, dass\nPersonendaten, wenn sie nicht mehr zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes benötigt werden,\ngelöscht werden müssen.\nWerden Daten im Internet publiziert, dann verliert der Dateninhaber die Herrschaft über diese Daten.\nSie können von anderen Datenbearbeitern kopiert, gespeichert und weiterverbreitet werden. Auch\nwenn er die Daten auf Begehren der betroffenen Person löscht, ist die Weiterverbreitung der vom\nLöschungsgesuch betroffenen Daten schon erfolgt.\nDie Adressen von natürlichen Personen waren bis Ende Juli 2012 über das Resultat der Google-\nSuche auffindbar. Nach der Intervention des EDÖB und den Zwischenverfügungen des\nBundesverwaltungsgerichts (A-3831/2012) sind im Resultat der Google-Suche zum Teil Vor- und\nNachname der betroffenen Person und Land, manchmal auch der Wohnort derselben, ersichtlich.\nKostenlos registrierte Benutzer erhalten zurzeit auf www.moneyhouse.ch keinen Einblick mehr in die\ngenaue Adresse, die Strasse wird nur Benutzern mit Premiumabonnement angezeigt.\nEin Premiumabonnement kostet zwischen CHF 48.00 (6 Monate)-72.00 (12 Monate), je nach\ngewählter Laufzeit des Abonnements (Stand 18.09.2012). Die Adresse wird jeweils ohne speziellen\nInteressensnachweis zugänglich gemacht.\nDie Problematik der langen Auffindung der Adressen über den Google-Cache verdeutlicht die\nProblematik der zeitlichen Verhältnismässigkeit. Gemäss Auskunft von itonex AG wurde bei der\nWiederaufschaltung der Personensuche nach dem Entscheid A-3831/2012 des\nBundesverwaltungsgerichts am 06.08.2012 die Adressdaten so markiert, dass diese nicht mehr in den\n24\nZwischenspeicher der Suchmaschinen aufgenommen werden sollten.\nAuch hatte itonex AG Ende Juli 2012 sämtliche Suchmaschinenbetreiber angewiesen, den Cache zu\nlöschen, insbesondere sollte der Google-Cache gelöscht werden.\nitonex AG ging deshalb davon aus, dass keine Adressdaten mehr in den Caches sein sollten.\nDer EDÖB hat seinerseits noch Ende August Adressdaten im Google-Cache gefunden. Es\nbeschwerten sich auch Personen über diesen Sachverhalt. itonex AG selber informierte diese\nfolgendermassen:\n\n"}