{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:08", "Checksum": "b36eed0aa3cbe431892e45945f0640e1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012\nRegeste:\nEmpfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)\n\n12\nBotschaft DSG BBL 2003 2126.\n13\nDok. 1 Note 5.\n14\nDok. 1 Note 6.\n15\nhttp://www.moneyhouse.ch/faq.htm , zuletzt nachgeschlagen am 02.11.2012\n16\nDatenverknüpfung, Problematik und rechtlicher Rahmen, Schulthessverlag 2011, hier Thomas\nProbst auf Seite 10.\n11/26\nKreis von Leuten bekanntgegeben. Deshalb dürfen Daten, welche im Internet publiziert werden,\nebenfalls nicht kontextunabhängig als veröffentlicht qualifiziert und demzufolge weiterverbreitet\n17\nwerden.\nInhaltlich wird unvollständig über die Datenbeschaffung informiert. Zudem entspricht die Information\nauf der Website von itonex AG nicht den Informationen, die aufgrund eines nach Art. 8 DSG gestellten\nAuskunftsbegehrens gemacht werden.\nitonex AG bezieht die Adressdaten juristischer Personen aus den SHAB Datenlieferungen, die\nAdressdaten natürlicher Personen laut der Antwort vom 08.08.2012 auf ein nach Art. 8 DSG gestelltes\n18\nAuskunftsbegehren aus Telefonbüchern, dem Tool Match Move der Post sowie Eigendeklarationen.\nDer Datenlieferant Schober AG wird nicht erwähnt.\nAufgrund der beim EDÖB eingetroffenen Anfragen, in der betroffene Personen sich nach der\nDatenquelle der itonex AG erkundigen, kann davon ausgegangen werden, dass die Art und Weise,\nwie itonex AG auf der Website informiert, nicht genügend transparent erfolgt. Inhaltlich wird zudem\nunvollständig informiert. itonex AG erwähnt an dieser Stelle Schober AG als Datenquelle für\nAdressdaten von natürlichen Personen nicht.\nZusammenfassung betreffend Datenbearbeitung gemäss Art. 4 Abs. 4 DSG\nitonex AG informiert in nicht genügend transparenter Weise und inhaltlich unvollständig über\ndie Herkunft der Daten, die Anforderungen von Art. 4 Abs. 4 DSG sind vorliegend nicht erfüllt.\n8.3 Erkennbarkeit der weiteren Bearbeitung von Adressdaten und deren\nBekanntgabe an Dritte (Art. 4 Abs. 2 DSG)\nNicht nur die Datenbeschaffung muss den Bedingungen einer Datenbearbeitung nach Treu und\nGlauben und der Transparenz genügen, auch jede weitere Datenbearbeitung und die\nDatenbekanntgabe an Dritte muss diesen Grundsatz befolgen. Die Adresse dient itonex AG als\nAusgangspunkt für eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen, mit denen diese verknüpft wird. Das\nAngebot deckt dabei Bonitätsauskünfte, Einholen von Steuerauskünften, Informationen zur\nWohnsituation inkl. Wohneigentumsverhältnissen, Nachbarschaftsverhältnisse, Beziehungen zu\nUnternehmen, Beziehungen zu Personen die in Unternehmen arbeiten, beruflicher Werdegang, etc.\nab. Um der betroffenen Person ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht zu ermöglichen, sind für\ndiese Datenbearbeitungen, die itonex AG vornimmt und welche die Persönlichkeit betroffener\nPersonen abbildet, ein strenger Massstab für die transparente Information auch an die Bearbeitung\nder Adresse zu verwenden.\nitonex AG informiert über die Datenbearbeitungen auf ihrer Website. Gemäss Auskunft von itonex AG\nwurden die Hinweise (Information am Telefon durch den Kundendienst, E-Mail, Rubrik „Häufige\nFragen“) überarbeitet. Neu wird auf jeder Personen- und Firmenseite am Ende ein Hinweis\neingeblendet, in dem der User über das Auskunfts-, Lösch- und Änderungsrecht näher informiert wird.\nDas Angebot auf www.moneyhouse.ch wird laufend erweitert. Inwieweit die Angaben betreffend\nDatenbearbeitungen entsprechend dem Angebot der Dienstleistungen aktualisiert wird, ist fraglich. So\nist seit Oktober 2012 das Angebot der Dienstleistungen von itonex AG weiter ausgebaut worden, die\nAntworten betreffend Datenquellen unter der Rubrik häufige Fragen sind vorerst nicht angepasst\nworden.\n19\nLaut Auskunft von itonex AG werden berichtigte Adressen an Schober AG weitergeleitet. Die\nbetroffene Person wird über diese Datenbekanntgabe nicht informiert.\n\n17\nStellungnahme Nr 43/2010 des Schweizerischen Presserates vom 01.09.2010\n18\nDok. Nr. 20.\n19\nDok. Nr. 1, Note 12.\n12/26\nZusammenfassung betreffend Datenbearbeitung gemäss Art. 4 Abs. 2 DSG\nDie Bearbeitung von Adressdaten und deren Bekanntgabe an Dritte genügt den Anforderungen\nvon Art. 4 Abs. 2 DSG hinsichtlich Transparenz und Erkennbarkeit nicht.\n8.4 Erkennbarkeit des Zwecks der Adressdatenbearbeitung (Art. 4 Abs. 4 DSG)\nDie Adressdaten werden nicht ausschliesslich zum Zweck der Erstellung eines Adressverzeichnisses\n20\nbearbeitet, itonex AG braucht die Adresse auch zur Identifizierung der Person , falls Kunden andere\nDienstleistungen diese Person betreffend in Anspruch nehmen wollen. Der ganze, von itonex AG\nunter www.moneyhouse.ch angebotene Dienst, soll den Kunden folgendes ermöglichen:\n\n"}