{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:08", "Checksum": "b36eed0aa3cbe431892e45945f0640e1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012\nRegeste:\nEmpfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)\n\n 8. Beurteilung der Datenbearbeitung nach Art.4 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 4\nDSG\n8.1 Erkennbarkeit der Identität des Dateninhabers\nitonex AG informierte nach eigener Darstellung betroffene Personen zu Beginn der Aufnahme der\nSachverhaltsabklärung, indem die Adresse und die Datenquelle (hier moneyhouse) schon im Resultat\nder Google-Suche sichtbar gemacht wurden. Dies geschah mit der Absicht betroffenen Personen die\n13\nKenntnisnahme der Veröffentlichung ihrer Adressdaten zu ermöglichen.\nBasierend auf der Intervention des EDÖB sowie aufgrund des Urteils A3831/2012 des\nBundesverwaltungsgerichts hat sich itonex AG zum besseren Schutz der Privatsphäre entschieden,\n14\ndie Privat-/Wohnadressen künftig nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen . Die Privatadressen\nwerden über die Google-Suche nicht mehr sichtbar gemacht.\nZuunterst auf der Einstiegsseite der Website befindet sich der Menupunkt „Kontakt“. Hier werden\nneben der korrekten Adressangaben andere Kontaktangaben der itonex AG geliefert.\nZusammenfassung betreffend Erkennbarkeit des Dateninhabers gemäss Art.4 Abs. 4 DSG\nDie Identität des Dateninhabers ist erkennbar, die geforderte Transparenz gemäss Art 4 Abs. 4\nDSG ist diesbezüglich erfüllt.\n8.2 Erkennbarkeit der Beschaffung der Adressdaten\nitonex AG bearbeitet, abgesehen von Adressen, die von betroffenen Personen direkt bei ihr berichtigt\nwerden, nur Adressen, die von Dritten geliefert wurden. Sie selber kann deshalb betroffene Personen\nerst nach dem Zeitpunkt der Datenbeschaffung informieren.\nitonex AG informiert betroffene Personen diesbezüglich auf ihrer Website. Zuunterst auf der\nEinstiegsseite existiert der Menupunkt „Über uns“. Wird darauf geklickt, erscheint eine u.a. in der\nseitlichen Navigationsleiste unter „Hilfe“ der Menupunkt „Häufige Fragen“. Unter dieser Rubrik wird im\nviertletzten Punkt darüber informiert, woher itonex AG die Daten bezieht:\n„Von wo bezieht moneyhouse die veröffentlichten Daten?15\nmoneyhouse bezieht alle publizierten Daten aus öffentlichen Quellen. Dies sind unter anderem: SHAB\n(Schweizerisches Handelsamtsblatt), kantonale Amtsblätter, Geburten-, Todes- und Melderegister,\nGrundbuchamt, Marketingdaten, Selbstdeklaration, Telefonbücher, Internet und weitere.“\nAuf die Datenquelle „Schober AG“, woher itonex AG laut eigenen Angaben die Adressdaten\nnatürlicher Personen bezogen hat oder auf das Tool Match Move der Post, wird nicht hingewiesen.\nZudem sind die aufgeführten Quellen nicht alle als „öffentliche“ Quellen zu qualifizieren. Als öffentliche\nDatenquellen gelten Register oder Verzeichnisse, die eine allgemein zugängliche Informationsquelle\n16\ndarstellen. Die von itonex AG erwähnten Marketingdaten bspw. sind meistens nicht zugänglich\ngemachte Daten. Auch im Internet werden Daten von betroffenen Personen zwar mit Wissen und\nWillen, jedoch in einem bestimmten Kontext, für einen bestimmten Zweck oder auch einen bestimmten\n\n"}