{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. 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Adressen von natürlichen Personen sind\nnur enthalten, falls das Rechtsdomizil einer im HR eingetragenen Rechtseinheit identisch ist mit der\nWohnadresse einer natürlichen Person.\nWie oben unter Ziffer 3. aufgeführt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht betreffend Publikation\nvon HR-Daten durch itonex AG entschieden, dass die Veröffentlichung von HR-Daten, solange diese\n2\nunverändert bleiben, gesetzlich gerechtfertigt ist.\nIm Juli 2012 haben zwei kantonale Handelsregisterämter (Kanton BS und ZH) damit begonnen, auch\ndie für einen Handelsregistereintrag notwendigen Belege über das Internet zugänglich zu machen.\nVon dieser Veröffentlichung im Internet sind u.a. auch Adressen von natürlichen Personen betroffen.\nDie Belege werden von den Handelsregistern nicht auf überschiessende Inhalte geprüft. Deshalb sind\nneu Adressen von natürlichen Personen im Internet zugänglich gemacht worden, die vorher durch die\nVeröffentlichung im HR, über die Verlinkung via Plattform Zefix (Zentraler Firmenindex) oder im SHAB,\nvon dieser Veröffentlichungsform nicht betroffen waren.\n4.2 Datenquelle der Adressdaten von natürliche Personen, die nicht im HR\neingetragen sind\nDie Adressdaten der natürlichen, nicht im HR eingetragenen Personen hat itonex AG von Schober\nInformation Group (Schweiz) AG (nachfolgend Schober AG) gekauft. Darin sind alle Personen\nenthalten, welche älter als 18 Jahre alt sind. Die Vereinbarung wurde von den Parteien am 26.03.2012\n3\n(Schober AG) resp. am 22.03.2012 (itonex AG) unterzeichnet . Aktualisiert werden diese Daten\n\n2\nEntscheid A-4086/2007 des Bundesverwaltungsgerichts, hier E 7.2.1 und 7.2.2.\n3\nDok.2.\n8/26\ngemäss Vertrag einmal pro Monat. Schober AG stellt itonex AG dazu ein Exportfile auf einem FTP-\nServer zur Verfügung. Bei Vertragsende oder Kündigung des Vertrags liefert Schober AG der itonex\nAG das gesamte Personenuniversum (inkl. der Personen, die jünger als 18 Jahre sind) als\nEinmallieferung in einem Exportfile. Die Eigentumsrechte gehen in diesem Fall auf itonex AG über.\nDie von Schober AG erhaltenen Adressdaten werden von itonex AG nicht daraufhin untersucht, ob sie\nvon den betroffenen Personen für die Veröffentlichung in anderen Verzeichnissen oder die\n4\nVeröffentlichung im Allgemeinen, gesperrt wurden. Auch die Richtigkeit der Adressen oder das\nZweckbindungsgebot wurde bei Erhalt des Files von SchoberAG durch itonex AG nicht kontrolliert. In\nden allgemeinen Nutzungsbedingungen wird alle Haftung betreffend Richtigkeit der Daten gegenüber\nden Nutzern des von itonex AG angebotenen Dienstes wegbedungen.\n\n5. Grundsatz: Bearbeitung der Personendaten nach Treu und Glauben (Art.\n4 Abs.2 DSG) im Allgemeinen\nDie Bearbeitung von Personendaten muss nach Treu und Glauben erfolgen (Art. 4 Abs. 2 DSG).\nDaten sollten dabei nicht in einer Art erhoben und bearbeitet werden, mit der die betroffene Person\naus den Umständen heraus nicht rechnen musste und mit der sie nicht einverstanden gewesen wäre.\n\n6. Beurteilung der Datenbearbeitung nach Art. 4 Abs. 2 DSG im\nAllgemeinen\nWie bei der Feststellung des Sachverhalts erwähnt, nahmen die Anfragen von nicht im HR\neingetragenen Personen, die das über www.moneyhouse.ch erbrachte Dienstleistungsangebot von\nitonex AG betrafen, seit Juni 2012 in auffallender Weise zu. Neben allgemeinen Fragen zu Auskunftsund Löschungsrecht gab es auch neue Beschwerden. Personen, die Wert darauf gelegt hatten, dass\nihre Adressen nicht allgemein zugänglich waren, fanden ihre Adresse unerwarteterweise im Internet\nim Resultat von Suchmaschinen publiziert.\nHäufig lag der Grund, weshalb diese Personen vorsichtig mit der Bekanntgabe ihrer Adresse\numgingen, im beruflichen Umfeld. Es haben sich Leute gemeldet, die bei der Staatsanwaltschaft\narbeiten, bei Gerichtsbehörden im Allgemeinen, im Strafvollzug, bei Sozialbehörden und bei der\nPolizei. Diese Personen hatten ihre Adressen zur Vermeidung von Sicherheitsproblemen bei der\nEinwohnerkontrolle und in Telefonverzeichnissen gesperrt.\nIn der Zwischenzeit haben sich Vertreter des Rechtsdienstes von zwei Kantonspolizeien an uns\ngewandt. Sie sehen in der Publikation der Adressdaten der Polizisten im Internet eine Gefährdung\nderer Sicherheit.\nAber auch Personen, die aus privaten Gründen (gestalkte Frauen bspw.) ihre Adresse nicht allgemein\nzugänglich gemacht hatten, haben sich an uns gewandt.\nitonex AG weiss, dass sie Adressen, welche von betroffenen Personen an anderen Stellen gesperrt\n5\nworden sind, über das Internet veröffentlicht . Sie sieht in der Tatsache, dass Personen ihre Adresse\nan anderer Stelle sperren liessen, keinen Ausdruck einer Willensäusserung dieser Personen, die sie\nfür ihre Datenbearbeitungen berücksichtigen müsste.\n\n"}