{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-11-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121115---Empfehlun_2012-11-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/7NnyTFjNw87i/20121115%20-%20Empfehlung%20%20an%20die%20Itonex%20AG%20www.moneyhouse.ch.pdf", "Checksum": "b64f341c7c01ebeafa90893caecc7181"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["20121115 - Empfehlung  an die Itonex AG www.moneyhouse.ch"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.11.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.11.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:12:08", "Checksum": "b36eed0aa3cbe431892e45945f0640e1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.11.2012\nRegeste:\nEmpfehlung vom 15. November 2012 an die itonex AG (www.moneyhouse.ch)\n\n 3. Eventualiter für den Fall, dass die Antragsgegnerin die Verpflichtungen gemäss Antrag 1 und\n2 nicht bis spätestens Freitag, 20. Juli 2012, 16.00 Uhr, umgesetzt hat, sei der\nHostingprovider der Antragsgegnerin, die Nine Internet Solutions AG, Albisriederstr. 243a,\n8047 Zürich, Fax Nr. +41 44 637 40 01 anzuweisen, die Webseite www.moneyhouse.ch sofort\nund vollständig vom Internet zu nehmen.\nMit Zwischenverfügung (Nr. A-3831/2012) untersagte das Bundesverwaltungsgericht am 20.07.2012\nitonex AG das Anbieten der Personensuche per sofort. itonex AG wurde vom\nBundesverwaltungsgericht des weitern angewiesen, die Betreiber von Internetsuchmaschinen\nanzuweisen, die im Cache gespeicherten Adressdaten per sofort zu löschen. Es setzte itonex AG eine\nFrist bis 23.07.2012 um das Gericht über die Umsetzung dieser Massnahmen zu informieren.\nitonex AG betraute am 20.07.2012 das Unternehmen Walder Wyss AG (nachfolgend walderwyss) mit\nder Wahrung ihrer Interessen.\nAm 23.07.2012 erliess das Bundesverwaltungsgericht erneut eine Zwischenverfügung (A-3831/2012)\nund stellte fest, dass itonex AG der Anordnung in Ziffer 4 der Zwischenverfügung vom 20.07.2012 auf\nsofortige Einstellung der Personensuche nicht entsprochen hatte.\nAm 26.07.2012 führte der EDÖB seine Sachverhaltsabklärung weiter und übermittelte seinen\nFragenkatalog (Zeichen A2012.07.25-0008) an itonex AG. Für die Beantwortung der Fragen gab er\nFrist bis am 13.08.2012.\nitonex AG nahm am 27.07.2012 Stellung zur superprovisorischen Anordnung von vorsorglichen\nMassnahmen.\nAm 06.08.2012 erliess das Bundesverwaltungsgericht erneut eine Zwischenverfügung (A-3831/2012)\nund wies das Gesuch des EDÖB vollumfänglich ab. itonex AG wurde jedoch angewiesen,\nLöschungsbegehren an Arbeitstagen noch am Tag des Eingangs zu bearbeiten, stattzugeben und\nauszuführen.\nNach Prüfung der Beschwerdemöglichkeit an das Bundesgericht entschied sich der EDÖB, die\nSachverhaltsabklärung zu unterteilen und denjenigen Teil derselben, der die Veröffentlichung\ngesperrter Adressen im Internet betrifft, so schnell als möglich weiter zu führen. Alle anderen sich\nstellenden datenschutzrechtlichen Probleme sollten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der\nFortführung der Sachverhaltsabklärung geprüft werden.\nAm 13.08.2012 stellte itonex AG ein Fristverlängerungsgesuch. Der EDÖB verlängerte die Frist bis\nzum 20.08.2012 und informierte dabei, dass er die Sachverhaltsabklärung Teil 1 möglichst zügig\nvorantreiben will.\n5/26\n2. Chronologie der Sachverhaltsabklärung Teil 1: Veröffentlichung\ngesperrter Adressen im Internet\n21.08.2012 Eingang Dokumentation, ein Teil der Unterlagen sind geschwärzt\n22.08.2012 Brief an itonex AG: Aufforderung, die Unterlagen ungeschwärzt zuzustellen\n29.08.2012 Erhalt ungeschwärzter Dokumentation\n03.09.2012 Schreiben des EDÖB an itonex AG: Erklärung weiteres Vorgehen in\nSachverhaltsabklärung, Stellen von Zusatzfragen mit Frist bis 16.09.2012\n17.09.2012 Erhalt Antwortschreiben itonex AG\n20.09.2012 Versand Feststellung des Sachverhalts, Frist zur Stellungnahme durch itonex AG bis\n07.10.2012\n08.10.2012 Erhalt Stellungnahme itonex AG zur Sachverhaltsfeststellung\n15.11.2012 Versand Empfehlungen betreffend Veröffentlichung von Adressdaten im Internet\ndurch itonex AG\n\n3. Ziele der Sachverhaltsabklärung Teil 1\nDer EDÖB will mit der Sachverhaltsabklärung Teil 1 feststellen, welche Massnahmen betroffenen\nPersonen zuzumuten sind, die ihre Adresse nicht im Internet veröffentlichen möchten. Heute existiert\nein unüberschaubares Angebot von elektronischen Auskunfteien, die Personendaten veröffentlichen,\nohne dass die betroffenen Personen davon Kenntnis haben.\nitonex AG hat gegenüber betroffenen Personen damit argumentiert, dass die Veröffentlichung der\nAdressdaten von den meisten Leuten gewünscht werde und die Veröffentlichung der Daten der\nTransparenz diene. itonex AG veröffentlicht auf der Plattform www.moneyhouse.ch gemäss eigenen\nAngaben über 8 Mio. Einträge von Privatpersonen.\n\n4. Umfang der Abklärung\nIn diesem ersten Teil werden nur diejenigen Datenbearbeitungen untersucht, die die Veröffentlichung\nvon Adressdaten durch itonex AG unter www.moneyhouse.ch betreffen.\nUnter Adressdaten verstehen wir vorliegend Vorname, Name, Strasse und Hausnummer, Postleitzahl,\ngenauer Wohnort und Staatsangabe der betroffenen Person. Alle anderen veröffentlichten Daten zu\nPersonen, wie bspw. Geburtsdatum, Berufsangabe, Beziehungen zu anderen Personen etc. werden\nin diesem Teil der Sachverhaltsabklärung nicht behandelt.\n\n"}