• Spricht sich eine betroffene Person gegenüber der Bank gegen die Übermittlung ihres Namens aus, muss die Bank eine Interessenabwägung für den konkreten Einzelfall vornehmen. Wenn sie zum Schluss kommt, die Dokumente trotzdem nicht anonymisiert zu übermitteln, hat sie die betroffene Person darüber und über ihre Rechte zu informieren. Der EDÖB hat den Banken eine Frist von 14 Tagen für eine Stellungnahme eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist werden die fünf Empfehlungen publiziert. Für Rückfragen von Medienschaffenden: Tel. 031 324 94 10