Von Seiten des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, der FINMA und des Bundesamts für Justiz liess sich der EDÖB die Sachlage darlegen. Die betroffenen Banken verpflichteten sich auf Veranlassung Thürs im September schriftlich dazu, gegenüber den Mitarbeitenden Transparenz zu schaffen, und kooperierten mit dem EDÖB bei dessen Sachverhaltsabklärungen. Wo nötig führte der EDÖB auch einen Augenschein vor Ort durch. In seiner Empfehlung an die Adresse der Banken kann der EDÖB nun die von ihnen geltend gemachten öffentlichen Interessen als Rechtfertigungsgründe für die Übermittlung der Mitarbeiterdaten an die USA nachvollziehen.