Er hat mehrere Sachverhaltsabklärungen durchgeführt und Empfehlungen an fünf betroffene Banken erlassen. Im Zusammenhang mit den im Frühjahr 2012 publik gewordenen Übermittlungen von Personendaten aktueller oder ehemaliger Mitarbeiter sowie externer Dritter durch verschiedene Schweizer Banken an die USA hat der EDÖB am 17. August mehrere Sachverhaltsabklärungen eröffnet mit dem Ziel, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundsätze zu überprüfen. Von Seiten des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, der FINMA und des Bundesamts für Justiz liess sich der EDÖB die Sachlage darlegen.