Diese wurden alle von Personen, die in der Bank arbeiten oder gearbeitet haben, erstellt. Durch die Triage wurden die Dokumente ermittelt, die danach an die US-Behörden übermittelt wurden. Dieser Vorgang erfolgte auch durch die Suche nach Personendaten (Namen von Kundenberatern beispielsweise). Dies bedeutet, dass eine Suche bzw. Erschliessung der Dokumente nach Personendaten durchaus möglich ist. Gleichzeitig konnte die Bank auf Begehren von betroffenen Personen in den übermittelten Dokumenten nach den Namen der Personen suchen. Auch dies zeigt, dass es sich um eine Datensammlung gemäss Art. 3 Bst. g DSG handelt.