5. Konkret macht die Bank geltend, dass die Übermittlung der Dokumente (die auch Personendaten beinhalten), wie sie von den US-Behörden gefordert wurde und wird,eine unabdingbare Voraussetzung für die einvernehmliche Beilegung des Verfahrens in den USA sei. Im Falle unkooperativen Verhaltens drohten dagegegen ernsthafte Sanktionen. Als Beispiel dafür wird die kürzlich aufgelöste Bank Wegelin vorgebracht, welche im Januar 2012 von den USA angeklagt wurde.