Kopien der eingesehenen Unterlagen wurden keine ausgehändigt. Auch Anwälte wurden nicht zugelassen. Die betroffenen Personen wurden darauf hingewiesen, dass sie innerhalb einer Frist von 3 Tagen gegen die Übermittlung opponieren können. Für diese am 17. September 2012 angekündigte Übermittlung gab es bis zum 27. September 2012 insgesamt 776 Anfragen interessierter Mitarbeitender. Davon erwiesen sich ca. zwei Drittel als nicht betroffen. 282 Mitarbeitende waren betroffen, wovon 130 nur durch ein einzelnes Dokument. Bis zum genannten Zeitpunkt beanspruchten 17 Personen ihr Auskunftsrecht.