Die Mitarbeitenden hatten danach 5 Tage (Frist auch angemessen verlängerbar, z. Bsp. während Ferienabwesenheit) Zeit, Auskunft darüber zu verlangen, ob Daten über sie 4/11 übermittelt werden sollten. Danach wurden die um Auskunft ersuchenden Mitarbeitenden durch die Helpline kontaktiert und darüber aufgeklärt, ob sie von der in Aussicht genommenen Übermittlung tatsächlich betroffen sind.