2.6. Da sich der Sachverhalt aus den Informationen, die die CS dem EDÖB zugestellt hat, nicht vollständig feststellen liess, führte der EDÖB am 27. September 2012 einen Augenschein bei der Bank vor Ort durch. Empfangen wurde der EDÖB durch die zuständigen Personen der Bank sowie der von der CS beigezogenen Anwaltskanzlei. Die Fragen des EDÖB bezogen sich vor allem auf die Triage der Dokumente, die Information der Mitarbeitenden und das Auskunftsrecht.