2.4. Die Mitarbeitenden seien mittels einer Intranet-Meldung, in der der Entscheid des Bundesrates bestätigt und die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten begrüsst wurden, informiert worden. Detailliertere Informationen seien an das Management gegangen. Die tendenziell stärker betroffenen Mitarbeitenden seien im persönlichen Gespräch oder per Telefon informiert worden. Auch seien für potentiell betroffene Mitarbeitende verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Zudem sei eine spezielle Anlaufstelle (Helpline) zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit den Datenlieferungen geschaffen worden.