2.3. Die Bank beschrieb weiter, dass ein massgeblicher Teil der Dokumente (ca. zwei Drittel) vorgängig bereits von der FINMA amtshilfeweise übermittelt worden sei, allerdings grundsätzlich unter Abdeckung der Namen. Die Direktlieferung sei demnach erst erfolgt, nachdem sich der Amts- und Rechtshilfeweg als nicht zielführend erwiesen habe. Es sei somit kein milderes Mittel vorhanden gewesen. Es seien aber keine Namenlisten oder Persönlichkeitsprofile und auch keine besonders schützenswerten Personendaten (Personaldossiers) oder ausschliesslich persönliche Korrespondenz an US-Behörden herausgegeben worden.