2.2. Bei der Übermittlung sei dann folgendermassen vorgegangen worden: Da die Editionsbegehren der US-Behörden sehr weit gefasst gewesen seien, hätte die Bank das grosse, verlangte Volumen auf einen bewältigbaren Kern von Geschäftsunterlagen mit erhöhter Relevanz reduziert. Die potentiell relevanten Daten seien gesichtet und in aufwändigen, elektronischen und manuellen Reviews auf Relevanz hin überprüft worden.