Die CS reichte dem EDÖB mit Datum vom 24. August und vom 10. September 2012 die verlangten Unterlagen ein und beantwortete den Fragekatalog. Nach der Auswertung der Antworten und Unterlagen lässt sich der Sachverhalt somit wie folgt feststellen: 2.1. Die Bank hat aufgrund eines Schreibens des Department of Justice (DOJ) Geschäftsunterlagen zum US-Geschäft, in denen Mitarbeiternamen und Namen von Dritten enthalten waren, übermittelt. Dieser Schritt sei unternommen worden, weil sich die Bank durch unkooperatives Verhalten zweifellos erheblichen Risiken ausgesetzt hätte.