{"Signatur": "CH_EDÖB_001", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2012-10-15", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_001_20121015---Empfehlun_2012-10-15.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/IA1nMj5Dot-R/20121015%20-%20Empfehlung%20an%20die%20Credit%20Suisse%20AG.pdf", "Checksum": "6f9a19cd881504eac6216e36994f4066"}, "Scrapedate": "2026-04-14", "Num": ["20121015 - Empfehlung an die Credit Suisse AG"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz 15.10.2012"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données 15.10.2012"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati 15.10.2012"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Schlussberichte und Empfehlungen Datenschutz"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Rapports finaux et recommandations protection des données"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Rapporti finali e raccomandazioni protezione dei dati"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 15. 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Die Bank hat aufgrund eines Schreibens des Department of Justice (DOJ) Geschäftsunterlagen zum US-Geschäft, in denen Mitarbeiternamen und Namen von\nDritten enthalten waren, übermittelt. Dieser Schritt sei unternommen worden, weil\nsich die Bank durch unkooperatives Verhalten zweifellos erheblichen Risiken ausgesetzt hätte.\n\n2.2. Bei der Übermittlung sei dann folgendermassen vorgegangen worden: Da die Editionsbegehren der US-Behörden sehr weit gefasst gewesen seien, hätte die Bank das\ngrosse, verlangte Volumen auf einen bewältigbaren Kern von Geschäftsunterlagen\nmit erhöhter Relevanz reduziert. Die potentiell relevanten Daten seien gesichtet und\nin aufwändigen, elektronischen und manuellen Reviews auf Relevanz hin überprüft\nworden. Bei der Aufbereitung dieser Dokumente für die Lieferung an US-Behörden\nseien die Unterlagen anschliessend einem weiteren, zeit -und kostenintensiven\nScreening-Prozess unterzogen und dabei erneut auch auf Relevanz hin überprüft\nworden.\n\n2.3. Die Bank beschrieb weiter, dass ein massgeblicher Teil der Dokumente (ca. zwei\nDrittel) vorgängig bereits von der FINMA amtshilfeweise übermittelt worden sei, allerdings grundsätzlich unter Abdeckung der Namen. Die Direktlieferung sei demnach\nerst erfolgt, nachdem sich der Amts- und Rechtshilfeweg als nicht zielführend erwiesen habe. Es sei somit kein milderes Mittel vorhanden gewesen. Es seien aber keine\nNamenlisten oder Persönlichkeitsprofile und auch keine besonders schützenswerten\nPersonendaten (Personaldossiers) oder ausschliesslich persönliche Korrespondenz\nan US-Behörden herausgegeben worden. Die CS machte in ihren Schreiben darauf\naufmerksam, dass es sich bei den gelieferten Daten um ihre eigenen Geschäftsunterlagen handle. Eine Herausgabe von Geschäftsunterlagen an in- oder ausländische Behörden, etwa um das eigene Geschäftsgebaren zu erklären, liege im Rahmen ihrer Zweckbestimmung und sei nicht unvorhersehbar. Auch die Datenbearbeitungsreglemente der CS würden dies reflektieren.\n\n2.4. Die Mitarbeitenden seien mittels einer Intranet-Meldung, in der der Entscheid des\nBundesrates bestätigt und die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten begrüsst wurden, informiert worden. Detailliertere Informationen seien an das Management gegangen. Die tendenziell stärker betroffenen Mitarbeitenden seien im persönlichen\nGespräch oder per Telefon informiert worden. Auch seien für potentiell betroffene\nMitarbeitende verschiedene Informationsveranstaltungen durchgeführt worden. Zudem sei eine spezielle Anlaufstelle (Helpline) zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit den Datenlieferungen geschaffen worden.\n\n3/11\n2.5. Die Helpline habe auf Anfrage mündliche Auskünfte über die Hintergründe der Datenlieferung, die Aufbereitung der Daten und den allgemeinen Inhalt der gelieferten\nUnterlagen erteilt. Weiter sei auf Wunsch eine Suche nach entsprechenden Personendaten durchgeführt und über die Resultate mündlich oder auf ausdrückliches Begehren schriftlich informiert oder eine Einsichtnahme in die entsprechenden Dokumente gewährt worden.\n\n2.6. Da sich der Sachverhalt aus den Informationen, die die CS dem EDÖB zugestellt\nhat, nicht vollständig feststellen liess, führte der EDÖB am 27. September 2012 einen Augenschein bei der Bank vor Ort durch. Empfangen wurde der EDÖB durch\ndie zuständigen Personen der Bank sowie der von der CS beigezogenen Anwaltskanzlei. Die Fragen des EDÖB bezogen sich vor allem auf die Triage der Dokumente, die Information der Mitarbeitenden und das Auskunftsrecht.\n\n"}