2.3 Spricht sich eine betroffene Person gegenüber der HSBC gegen die Übermittlung von Dokumenten aus, die ihren Namen enthalten, so nimmt die HSBC eine Interessenabwägung für den konkreten Einzelfall vor. Will die HSBC dann die Dokumente trotzdem ohne Schwärzung des Namens übermitteln, muss sie die betroffene Person darüber informieren und über ihre Rechte aufklären. 10/11 Die HSBC teilt dem EDÖB innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Empfehlung mit, ob sie die Empfehlung annimmt oder ablehnt.