6. Konkret macht die Bank geltend, dass ohne eine Übermittlung der Dokumente (die auch Personendaten beinhalten), wie sie von den US-Behörden gefordert wurde und wird, die wirtschaftliche Existenz der Bank bedroht wäre. Eine Anklage, wie sie von den US- Behörden angedroht wurde, würde die Bank einem erheblichen Risiko aussetzen. Als Beispiel dafür wird die kürzlich aufgelöste Bank Wegelin vorgebracht, welche im Januar 2012 von den USA angeklagt wurde.