2.8. Den betroffenen Personen werde das Auskunftsrecht insofern gewährt, als dass sie sich über ein Helpdesk melden können, um anzufragen, ob ihr Name in den übermittelten Unterlagen vorkommt. Sei dies der Fall, können sie einen Termin abmachen, um danach Auskunft über sämtliche Dokumente, die ihren Namen enthalten, zu erhalten. Dafür wird eigens ein Batch (elektronische Datensammlung) kreiert, in dem nur diese Daten gespeichert werden können und für die betroffenen Person zur Einsicht bereit gestellt werden. Die Einsicht wird in den geschützten Räumlichkeiten in Genf, Zürich und Lugano gewährt.