2.7. Die Information an die Mitarbeitenden über die Übermittlung von Dokumenten an die US-Behörden sei per E-Mail erfolgt. Weiter seien dann an bisher 12 Anlässen die Übermittlungen genauer erläutert worden. Personen, die von den Übermittlungen stärker betroffen waren, seien detaillierter informiert worden, als Personen, die nicht direkt ins US-Geschäft involviert gewesen sind.