2.6. Aufgrund der Forderung des DOJ hätten zuerst US-Anwälte angegeben, welche Dokumente relevant seien. HSBC selektionierte mit Hilfe von Suchwörtern die Dokumente. Es würde sich sowohl um elektronische Dokumente, wie auch um Archivdaten auf Papier handeln. Die Dokumente seien sodann vor allem manuell bearbeitet worden. Nicht für das US-Geschäft relevante Daten seien geschwärzt (auch einzelne Passagen) worden. Alle Kundendaten seien anonymisiert worden (betraf alle Daten, die direkt oder indirekt dazu führen könnten, dass der Kunde identifiziert werden kann).